Besondere Geschäftsbedingungen für DJ/Event Leistungen
Technische und organisatorische Voraussetzungen DJ/Event Leistungen
Der Kunde hat für eine ordnungsgemäß zu erbringende Leistung von Magoo sicherzustellen, daß
Entgelt, Kostenerstattung
Alle Preise verstehen sich exkl. 20% MwSt. Zahlungen sind ohne Abzug an Magoo vorzunehmen.
Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:
- Barzahlung vor/während oder nach unmittelbarem Ende einer Veranstaltung.
- Überweisung im Voraus auf ein von Magoo genanntes Konto bzw. unmittelbar nach Rechnungseingang.
Verpflegung
Für eine adäquate Versorgung mit Speisen und Getränken für den DJ/Eventtechniker/Personal ist vom Kunden zu sorgen.
Steuern und Gebühren
Alle eventuell anfallenden Abgaben und Gebühren wie z.B. AKM, Anmeldegebühren, etc. werden vom Kunden getragen.
Auf Wunsch können wir Ihnen gerne dabei behilflich sein.
Storno duch den Kunden
Stornierungen sind nur in Form einer schriftlichen Kündigung möglich.
bis 3 Wochen vor Veranstaltung - 25 % des Offertbetrages.
Ab 3 Wochen vor Veranstaltung - 50 % des Offertbetrages.
Ab 1 Woche vor Veranstaltung - 100 % des Offertbetrages.
Änderung der Leistung
von Magoo durch besonders schwerwiegende Fällen wie z.B. Krankheit, Unfall, Tod, technische Gebrechen.
In diesem Fall wird Magoo bemüht sein, alternative Arrangements zu treffen, oder, sollte dies nicht möglich sein, bereits gezahlte Gelder rückzuerstatten.
Immaterialgüterrechte
Alle Eigentums- und Immaterialgüterrechte an Kostenvoranschlägen, Angeboten, Konzepten, Zeichnungen und sonstigen projektbezogene Unterlagen verbleiben bei Magoo. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Magoo, dürfen diese Dritten weder zugänglich gemacht noch auf sonstige Weise verwertet werden. Magoo ist berechtigt, auf allen für ein Projekt zum Einsatz kommenden Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Abgeltungsanspruch zustehen würde. Magoo ist auch dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Webseite mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsverbindung hinzuweisen.
Einsatz von Subunternehmern
Magoo ist dazu berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten gegenüber dem Kunden dritte Personen (z.B. Subunternehmer oder Unterlieferanten) einzusetzen. Magoo verbleibt auch in diesen Fällen dem Kunden gegenüber zur Leistung verantwortlich, es sei denn, der Kunde besteht auf die Heranziehung eines bestimmten Dritten.
Höhere Gewalt
Der Kunde, sowie auch Magoo behalten sich bei höherer Gewalt das Recht der Änderung oder Stornierung von Teilen oder des
gesamten Equipments bzw. der Dienstleistung vor. Dazu zählen: Unwetter, Dürre, Flut, Feuer, Sturm, Unruhen, Aufstände, Seuche, Terror, Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung, Einrichtungen und Dienste.
Sofern Magoo durch Umstände, die nicht durch höhere Gewalt verursacht werden, an der Erbringung der Leistung gehindert wird (behördliche Anordnung, Betriebsstörungen am Veranstaltungsort, unzureichender Platz, keine Kooperation des Veranstaltungsortes bzw. des Caterers) erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz und kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.
Haftung
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Kunde, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch Mitarbeiter von Magoo verursacht worden ist.
Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern von Magoo, die während einer Veranstaltung durch Gründe verursacht werden, die nicht im Einflussbereich von Magoo liegen, haftet der Kunde.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Baden bei Wien.
Salvatorische Klausel
Maßgebend ist allein das Angebot, ein schriftlicher Vertrag bzw. diese AGBs. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages, Angebots oder der AGBs unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages, Angebots oder der AGBs im Übrigen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Die ungültigen Bestimmungen sind durch gültige zu ersetzen, die dem Zweck der weggefallenen Bestimmungen möglichst nahe kommen.
Der Kunde hat für eine ordnungsgemäß zu erbringende Leistung von Magoo sicherzustellen, daß
- zumindest ein qualifizierter Mitarbeiter des Kunden am Erfüllungsort unterstützend zur Verfügung steht;
- Magoo die notwendigen Zugänge zu den für die Leistungserbringung notwendigen Infrastrukturen gewährt werden;
- ausreichende, zweckentsprechende Arbeitsräume einschließlich Arbeitsmittel zur Verfügung stehen;
- alle Vorkehrungen für eine funktionierende Stromversorgung und weitere Anschlüsse getroffen wurden;
- von Magoo beauftragte Personen über alle Risikofaktoren bei Anschlussarbeiten (z.B. Lage der Leitungen und Einrichtungen für Gas, Strom und Wasser) informiert werden;
- Ausrüstung, Materialen und sonstige Gegenstände im Eigentum von Magoo oder von Magoo beauftragten Personen sorgfältig behandelt und ausreichend vor unberechtigten Zugriffen (z.B. Diebstahl oder Beschädigung) geschützt werden;
- Magoo rechtzeitig alle Informationen über allfällige Störungen, einschließlich einer diesbezüglichen Sachverhaltsdarstellung, und daraus resultierende Problemsituationen erhält;
- jegliche allfälligen Kollaudierungen und sicherheitstechnischen Bewilligungen rechtzeitig eingeholt hat;
- ein ausreichender Versicherungsschutz vorliegt.
Entgelt, Kostenerstattung
Alle Preise verstehen sich exkl. 20% MwSt. Zahlungen sind ohne Abzug an Magoo vorzunehmen.
Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:
- Barzahlung vor/während oder nach unmittelbarem Ende einer Veranstaltung.
- Überweisung im Voraus auf ein von Magoo genanntes Konto bzw. unmittelbar nach Rechnungseingang.
Verpflegung
Für eine adäquate Versorgung mit Speisen und Getränken für den DJ/Eventtechniker/Personal ist vom Kunden zu sorgen.
Steuern und Gebühren
Alle eventuell anfallenden Abgaben und Gebühren wie z.B. AKM, Anmeldegebühren, etc. werden vom Kunden getragen.
Auf Wunsch können wir Ihnen gerne dabei behilflich sein.
Storno duch den Kunden
Stornierungen sind nur in Form einer schriftlichen Kündigung möglich.
bis 3 Wochen vor Veranstaltung - 25 % des Offertbetrages.
Ab 3 Wochen vor Veranstaltung - 50 % des Offertbetrages.
Ab 1 Woche vor Veranstaltung - 100 % des Offertbetrages.
Änderung der Leistung
von Magoo durch besonders schwerwiegende Fällen wie z.B. Krankheit, Unfall, Tod, technische Gebrechen.
In diesem Fall wird Magoo bemüht sein, alternative Arrangements zu treffen, oder, sollte dies nicht möglich sein, bereits gezahlte Gelder rückzuerstatten.
Immaterialgüterrechte
Alle Eigentums- und Immaterialgüterrechte an Kostenvoranschlägen, Angeboten, Konzepten, Zeichnungen und sonstigen projektbezogene Unterlagen verbleiben bei Magoo. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Magoo, dürfen diese Dritten weder zugänglich gemacht noch auf sonstige Weise verwertet werden. Magoo ist berechtigt, auf allen für ein Projekt zum Einsatz kommenden Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Abgeltungsanspruch zustehen würde. Magoo ist auch dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Webseite mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsverbindung hinzuweisen.
Einsatz von Subunternehmern
Magoo ist dazu berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten gegenüber dem Kunden dritte Personen (z.B. Subunternehmer oder Unterlieferanten) einzusetzen. Magoo verbleibt auch in diesen Fällen dem Kunden gegenüber zur Leistung verantwortlich, es sei denn, der Kunde besteht auf die Heranziehung eines bestimmten Dritten.
Höhere Gewalt
Der Kunde, sowie auch Magoo behalten sich bei höherer Gewalt das Recht der Änderung oder Stornierung von Teilen oder des
gesamten Equipments bzw. der Dienstleistung vor. Dazu zählen: Unwetter, Dürre, Flut, Feuer, Sturm, Unruhen, Aufstände, Seuche, Terror, Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung, Einrichtungen und Dienste.
Sofern Magoo durch Umstände, die nicht durch höhere Gewalt verursacht werden, an der Erbringung der Leistung gehindert wird (behördliche Anordnung, Betriebsstörungen am Veranstaltungsort, unzureichender Platz, keine Kooperation des Veranstaltungsortes bzw. des Caterers) erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz und kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.
Haftung
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Kunde, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch Mitarbeiter von Magoo verursacht worden ist.
Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern von Magoo, die während einer Veranstaltung durch Gründe verursacht werden, die nicht im Einflussbereich von Magoo liegen, haftet der Kunde.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Baden bei Wien.
Salvatorische Klausel
Maßgebend ist allein das Angebot, ein schriftlicher Vertrag bzw. diese AGBs. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages, Angebots oder der AGBs unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages, Angebots oder der AGBs im Übrigen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Die ungültigen Bestimmungen sind durch gültige zu ersetzen, die dem Zweck der weggefallenen Bestimmungen möglichst nahe kommen.